Erstkontakt, Erstgespräch und probatorische Sitzungen
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Sie können sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an mich wenden und kurz schildern, was Sie aktuell beschäftigt. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück, um offene Fragen zu klären und einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
In diesem Rahmen erhalten Sie auch erste Informationen zum Ablauf, zu den Rahmenbedingungen sowie zu den Kosten.
Der Erstkontakt dient vor allem dazu, den Zugang zur Therapie so unkompliziert wie möglich zu gestalten und Ihnen eine erste Orientierung zu geben.
Das Erstgespräch findet im Rahmen einer ersten Sprechstunde statt und dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für Sie und mich stimmig ist. Sie haben Raum, Ihr Anliegen zu schildern und erste Fragen zu klären. Gleichzeitig erhalten Sie einen Eindruck von meiner Arbeitsweise. Erfahrungsgemäß ist die „Passung“ zwischen Patient:in und Therapeut:in ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Therapie.
Im Anschluss an das Erstgespräch folgen in der Regel mehrere probatorische Sitzungen. Diese dienen einer vertieften diagnostischen Einschätzung Ihrer Situation sowie der gemeinsamen Entwicklung eines individuellen Verständnisses Ihrer Beschwerden.
Darüber hinaus werden in dieser Phase organisatorische Fragen geklärt, beispielsweise zum Ablauf der Therapie, zur Frequenz der Sitzungen und zu den Rahmenbedingungen. Am Ende der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie aufgenommen werden soll. Falls keine Psychotherapie zustande kommt, werden Sie von mir anhand der bis dahin erhobenen Informationen über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt
Ob, in welchem Umfang und in welcher Höhe die psychotherapeutischen Sitzungen übernommen werden, sollten Sie vor dem Erstgespräch mit mir bei Ihrer Krankenversicherung in Erfahrung bringen und sich die Information bestenfalls schriftlich bestätigen lassen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für eine Psychotherapie. Die Konditionen sind jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle in Verbindung, um zu klären, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden. Das Antragsverfahren ist je nach Tarif und Kasse unterschiedlich geregelt. Gern stehe ich Ihnen bei der Beantragung unterstützend zur Seite.
Beachten Sie bitte, dass ich die Rechnungen an Sie stelle. Diese können Sie bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe einreichen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Eine aktuelle und transparente Übersicht der Kosten können Sie freilich im Vorfeld erhalten. Üblicherweise wird der 2,3-fache Satz angesetzt – maximal jedoch der 3,5-fache.
Heilfürsorge
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel ebenfalls die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, insbesondere für PolizeizbeamtInnen der Länder, Beamtinnen der Bundespolizei, Angehörige der Berufsfeuerwehren sowie Mitarbeitende im Justizvollzug.
Bitte klären Sie die konkreten Voraussetzungen der Kostenübernahme frühzeitig vor Beginn der Behandlung mit Ihrer zuständigen Dienststelle, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Eine aktuelle und transparente Übersicht der Kosten können Sie freilich im Vorfeld erhalten. Üblicherweise wird der 2,3-fache Satz angesetzt – maximal jedoch der 3,5-fache.
SelbstzahlerInnen
Selbstverständlich können Sie Ihre psychotherapeutische Behandlung auch selbst zahlen. In diesem Fall können wir unmittelbar beginnen. Hierbei haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten. Bei Ihrer Krankenkasse wird weder eine Diagnose noch eine Behandlung dokumentiert.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Eine aktuelle und transparente Übersicht der Kosten können Sie freilich im Vorfeld erhalten.